Eigentümerschaft


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen ·· mer · schaft

Das Wort Ei­gen­tü­mer­schaft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tü­mer­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tü­mer­schaft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigentümerschaft bezeichnet den rechtlichen Zustand oder die Eigenschaft, Eigentümer einer Sache, eines Grundstücks oder eines Vermögenswertes zu sein. Sie umfasst die Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz verbunden sind, einschließlich des Rechts, die Sache zu nutzen, zu veräußern oder anderweitig darüber zu verfügen. Das Wort leitet sich von "Eigentümer" ab und drückt die Zugehörigkeit und Verantwortung aus, die mit dem Besitz verbunden sind. Es handelt sich um ein abstraktes Konzept im Recht, das in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedliche spezifische Regelungen erfahren kann.

Beispielsatz: Die Eigentümerschaft des Hauses wurde offiziell übertragen.

Vorheriger Eintrag: Eigentümers
Nächster Eintrag: Eigentümerstruktur

 

Zufällige Wörter: ironisiert kampfbetonte maßest Punktspiele Waffenpaß