Eigner


Eine Worttrennung gefunden

Eig · ner

Das Wort Eig­ner besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Eig­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Eig­ner" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Eigner" ist die Bezeichnung für eine Person, die Eigentum besitzt oder berechtigt ist, etwas zu besitzen. Es handelt sich um die substantivierte Form des Adjektivs "eigene", die auf den Status des Besitzes hinweist. Eigner können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein und gehen in der Regel mit bestimmten Rechten und Pflichten in Bezug auf das Eigentum einher. In rechtlichen Kontexten ist der Eigner oft verantwortlich für die Instandhaltung und Nutzung des Eigentums.

Beispielsatz: Der Eigner des Hauses plante eine große Renovierung.

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