Eilanträge


Eine Worttrennung gefunden

Eil · an · trä · ge

Das Wort Eil­an­trä­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Eil­an­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Eil­an­trä­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eilanträge sind rechtliche Anträge, die in dringenden Fällen gestellt werden, um schnell eine Entscheidung oder einen vorläufigen Rechtsschutz zu erhalten. Sie dienen dazu, bevorstehende Nachteile oder Rechtsnachteile während eines laufenden Verfahrens abzuwenden. Der Begriff ist der Plural von „Eilantrag“, wobei „Eilantrag“ aus „Eile“ und „Antrag“ besteht. Diese Anträge finden häufig Anwendung in Verwaltungs-, Zivil- oder Verfassungsverfahren, wenn eine rasche Entscheidung notwendig ist, um die Rechte einer Partei zu sichern.

Beispielsatz: Die Eilanträge wurden vom Gericht schnell bearbeitet, um eine zügige Entscheidung herbeizuführen.

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