Einbürgerungswilligen


Eine Worttrennung gefunden

Ein · bür · ge · rungs · wil · li · gen

Das Wort Ein­bür­ge­rungs­wil­li­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­bür­ge­rungs­wil­li­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­bür­ge­rungs­wil­li­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Einbürgerungswilligen“ stammt von dem Substantiv „Einbürgerung“ und ist in der Form des Partizip Präsens des Verbs „willigen“ abgeleitet. Es bezeichnet Personen, die den Wunsch oder die Absicht haben, die Staatsbürgerschaft eines Landes zu erlangen. Diese Gruppe umfasst Menschen, die sich aktiv um den Einbürgerungsprozess bemühen und die erforderlichen rechtlichen Schritte unternehmen, um die Bürgerrechte und -pflichten des neuen Landes anzunehmen. Sie sind oft Migranten oder Ausländer, die sich langfristig in einem Land niederlassen möchten und dort einen neuen Lebensmittelpunkt suchen.

Beispielsatz: Die Einbürgerungswilligen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

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