Einfuhranträge


Eine Worttrennung gefunden

Ein · fuhr · an · trä · ge

Das Wort Ein­fuhr­an­trä­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­fuhr­an­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­fuhr­an­trä­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Einfuhranträge sind spezifische formale Anträge, die bei den zuständigen Behörden eingereicht werden, um die Einfuhr von Waren in ein Land zu beantragen. Die Bezeichnung setzt sich aus dem Wort „Einfuhr“ und dem Substantiv „Antrag“ zusammen, wobei „Einfuhr“ den Import von Gütern kennzeichnet und „Antrag“ das Ersuchen um Genehmigung bedeutet. In der Pluralform „Einfuhranträge“ weist das Wort darauf hin, dass mehrere solcher Anträge gestellt werden können. Einfuhranträge sind häufig erforderlich, um Zoll- und Importvorschriften einzuhalten und den legalen Warenfluss über nationale Grenzen zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Einfuhranträge müssen bis Ende des Monats eingereicht werden.

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