Eingabefrist


Eine Worttrennung gefunden

Ein · ga · be · frist

Das Wort Ein­ga­be­frist besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­ga­be­frist trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­ga­be­frist" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eingabefrist ist ein zusammengesetztes Substantiv, das die Zeitspanne beschreibt, innerhalb derer bestimmte Daten, Anträge oder Dokumente eingereicht werden müssen. Es setzt sich aus den Wörtern "Eingabe" und "Frist" zusammen. Die Eingabefrist ist oft in Verwaltungsbehörden, bei Bewerbungen oder in rechtlichen Verfahren von Bedeutung. Sie regelt den Zeitraum, der den Beteiligten zur Verfügung steht, um erforderliche Informationen oder Anträge einzureichen, und ist entscheidend, um rechtliche oder organisatorische Vorgänge im vorgesehenen Rahmen abzuwickeln. Ein Versäumnis kann zu negativen Konsequenzen führen, z. B. zur Ungültigkeit des Antrags.

Beispielsatz: Die Eingabefrist für die Bewerbungen endet am 30. April.

Vorheriger Eintrag: Eingabeformat
Nächster Eintrag: Eingabegerät

 

Zufällige Wörter: maßvoll modellierender verstreichende wachgerufenes Wissenschaftsverlag