Eingebürgerte


Eine Worttrennung gefunden

Ein · ge · bür · ger · te

Das Wort Ein­ge­bür­ger­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­ge­bür­ger­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­ge­bür­ger­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Eingebürgerte" ist die Partizipform des Verbs "eingebürgern" und beschreibt Personen, die durch einen offiziellen Prozess die Staatsbürgerschaft eines Landes erlangt haben. Dieser Prozess umfasst in der Regel die Erfüllung bestimmter Bedingungen, wie zum Beispiel den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse, finanzieller Unabhängigkeit und Integration in die Gesellschaft. Die Eingebürgerte haben die gleichen Rechte und Pflichten wie einheimische Staatsbürger und können aktiv am politischen Leben teilnehmen. Der Begriff wird häufig im Kontext von Migration und Integration verwendet.

Beispielsatz: Die eingebürgerte Person fühlt sich nun vollständig in die Gemeinschaft integriert.

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