Einlagengeschäft


Eine Worttrennung gefunden

Ein · la · gen · ge · schäft

Das Wort Ein­la­gen­ge­schäft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­la­gen­ge­schäft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­la­gen­ge­schäft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Einlagengeschäft" bezeichnet eine Finanzdienstleistung, bei der Banken oder andere Kreditinstitute Gelder von Kunden entgegennehmen und dafür Zinsen zahlen. Das Einlagengeschäft umfasst verschiedene Kontotypen, wie etwa Spar- oder Girokonten. In der Regel handelt es sich um freiwillige Einlagen, die jederzeit abgehoben werden können oder über feste Laufzeiten verfügen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Einlage" und "Geschäft" zusammen, wobei "Einlage" sich auf das eingezahlte Geld bezieht und "Geschäft" die geschäftliche Tätigkeit beschreibt.

Beispielsatz: Das Einlagengeschäft der Bank ermöglicht es den Kunden, ihr Erspartes sicher anzulegen und Zinsen zu verdienen.

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