Einlagepflicht


Eine Worttrennung gefunden

Ein · la · ge · pflicht

Das Wort Ein­la­ge­pflicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­la­ge­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­la­ge­pflicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Einlagepflicht ist eine rechtliche Verpflichtung für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, eine bestimmte Summe an Eigenkapital einzubringen. Diese Einlage kann in Form von Geld oder Sachwerten erfolgen und dient dazu, das haftende Eigenkapital der Gesellschaft zu stärken. Die Einlagepflicht besteht bei der Gründung der Gesellschaft und in bestimmten Fällen auch bei Kapitalerhöhungen. Sie ist Bestandteil des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung und regelt die Höhe der Einlage sowie die Fristen und Bedingungen für ihre Einbringung.

Beispielsatz: Die Einlagepflicht erfordert von den Gesellschaftern, ihr Kapital rechtzeitig in die Gesellschaft einzubringen.

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