Einlassung


Eine Worttrennung gefunden

Ein · las · sung

Das Wort Ein­las­sung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­las­sung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­las­sung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Einlassung“ ist ein Substantiv, abgeleitet vom Verb „einlassen“. Es bezeichnet die Handlung, sich in etwas einzulassen oder eine Erläuterung bzw. Erklärung zu einem bestimmten Thema zu geben. In juristischen Kontexten kann „Einlassung“ auch die Aussage eines Angeklagten oder die Stellungnahme einer Partei zu einem Verfahren bedeuten. Die Form ist im Deutschen die Nomenform und kommt oft in offiziellen und rechtlichen Texten vor.

Beispielsatz: Die Einlassung des Angeklagten wurde von den Richtern sorgfältig geprüft.

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