Einrede


Eine Worttrennung gefunden

Ein · re · de

Das Wort Ein­re­de besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­re­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­re­de" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Einrede ist ein rechtlicher Begriff, der in einem Gerichtsverfahren verwendet wird. Sie bezieht sich auf die Erhebung einer Einwendung oder den Einwand gegen die geltend gemachten Ansprüche oder die Zulässigkeit eines Verfahrens. Die Einrede dient dazu, die Ansprüche des Gegners zu bestritten oder dessen Forderungen zu begrenzen. Es handelt sich hierbei um eine prozessuale Verteidigungsmöglichkeit, die oft entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens sein kann. Die Einrede kann auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen beruhen, wie etwa Verjährung, mangelnde Handlungsfähigkeit oder fehlende Zuständigkeit.

Beispielsatz: Die Einrede gegen die Klage muss fristgerecht eingereicht werden.

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