Einreiseverweigerung


Eine Worttrennung gefunden

Ein · rei · se · ver · wei · ge · rung

Das Wort Ein­rei­se­ver­wei­ge­rung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­rei­se­ver­wei­ge­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­rei­se­ver­wei­ge­rung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Einreiseverweigerung ist die Ablehnung eines Antrags bzw. einer Bitte um Einreise in ein bestimmtes Land. Sie wird von den Behörden vor allem dann ausgesprochen, wenn der betreffenden Person beispielsweise ein gültiges Visum fehlt oder sie als potenzielles Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Dabei handelt es sich um die Grundform des Wortes "Einreiseverweigerung", daher bedarf es keiner weiteren Erklärung.

Beispielsatz: Bei der Kontrolle am Flughafen erhielt er eine Einreiseverweigerung aufgrund fehlender Dokumente.

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