Einspruchsfrist


Eine Worttrennung gefunden

Ein · spruchs · frist

Das Wort Ein­spruchs­frist besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­spruchs­frist trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­spruchs­frist" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Einspruchsfrist bezeichnet den festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen eine Person oder Institution gegen eine Entscheidung oder Maßnahme rechtskräftig Einspruch erheben kann. Diese Frist ist oft gesetzlich geregelt und dient dem Schutz der Rechtsicherheit sowie der Möglichkeit zur rechtlichen Überprüfung. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Einspruch“ und „Frist“ besteht. „Einspruch“ bezieht sich auf das formale Ablehnen oder Anfechten einer Entscheidung, während „Frist“ den Zeitraum angibt, in dem dieser Einspruch eingelegt werden kann.

Beispielsatz: Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage nach Zustellung des Bescheids.

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