Einwanderungsbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Ein · wan · de · rungs · be · hör · de

Das Wort Ein­wan­de­rungs­be­hör­de besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­wan­de­rungs­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­wan­de­rungs­be­hör­de" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Einwanderungsbehörde ist eine staatliche Institution, die für die Regelung und Verwaltung von Einwanderungsangelegenheiten zuständig ist. Sie prüft Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen, Visas und Staatsbürgerschaften. Ihre Aufgaben umfassen die Kontrolle der Einreise von Ausländern, die Einhaltung von Einwanderungsgesetzen sowie die Durchführung von Interviews und Anhörungen. Die Behörde spielt eine zentrale Rolle im Integrationsprozess und arbeitet oft eng mit anderen Institutionen, wie etwa dem Arbeitsamt oder sozialen Einrichtungen, zusammen. Der Begriff „Einwanderungsbehörde“ setzt sich aus den Wörtern „Einwanderung“ und „Behörde“ zusammen und bezeichnet somit eine Behörde, die sich mit Einwanderungsfragen befasst.

Beispielsatz: Die Einwanderungsbehörde prüft alle Anträge sorgfältig.

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