Einwohnerkontrolle


Eine Worttrennung gefunden

Ein · woh · ner · kon · trol · le

Das Wort Ein­woh­ner­kon­trol­le besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­woh­ner­kon­trol­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­woh­ner­kon­trol­le" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Einwohnerkontrolle bezeichnet die amtliche Überprüfung und Verwaltung von Daten über die in einem bestimmten Gebiet lebenden Personen. Diese Maßnahme dient der Erhebung von Informationen zu Wohnsitzen, Meldungen und Veränderungen im Einwohnerbestand. Eine solche Kontrolle ist oft Teil der kommunalen Verwaltung und unterstützt die Planung öffentlicher Dienstleistungen sowie die Erfassung von statistischen Daten. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Einwohner" (Personen, die an einem bestimmten Ort wohnen) und "Kontrolle" (Überwachung oder Verwaltung) zusammen. In der deutschen Sprache handelt es sich hierbei um ein zusammengesetztes Substantiv.

Beispielsatz: Die Einwohnerkontrolle ist für die Erfassung und Verwaltung der Meldedaten der Bürger zuständig.

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