Einzelaktionär


Eine Worttrennung gefunden

Ein · zel · ak · tio · när

Das Wort Ein­zel­ak­tio­när besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­zel­ak­tio­när trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­zel­ak­tio­när" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Einzelaktionär ist eine Person, die alleinige Anteile an einer AG oder GmbH besitzt. Als einziger Gesellschafter hat der Einzelaktionär die volle Kontrolle über das Unternehmen und trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko. Er hat das Recht, Entscheidungen zu treffen und profitiert allein von Gewinnen. Im Gegensatz zu mehreren Aktionären gibt es bei einem Einzelaktionär keine Mitbestimmungsrechte oder Diskussionen über strategische Ausrichtungen. Der Einzelaktionär kann sowohl natürliche Person als auch eine juristische Person, wie beispielsweise eine Holdinggesellschaft, sein.

Beispielsatz: Der Einzelaktionär hat das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und seine Stimme abzugeben.

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