Eine Worttrennung gefunden
Das Wort Einzelaktionär besteht aus 5 Silben.
Wieso sollte man das Wort Einzelaktionär trennen? Wörter werden hauptsächlich aus ökonomischen also Platzsparenden Gründen getrennt dazu stehen uns bei "Einzelaktionär" 4 Trennstellen zur Verfügung. Ein anderer Grund sind ästhetische Gründe wie etwa eine Seite mit Hilfe des Blocksatzes möglichst gleichmäßig zu füllen.
Ein Einzelaktionär ist eine Person, die alleinige Anteile an einer AG oder GmbH besitzt. Als einziger Gesellschafter hat der Einzelaktionär die volle Kontrolle über das Unternehmen und trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko. Er hat das Recht, Entscheidungen zu treffen und profitiert allein von Gewinnen. Im Gegensatz zu mehreren Aktionären gibt es bei einem Einzelaktionär keine Mitbestimmungsrechte oder Diskussionen über strategische Ausrichtungen. Der Einzelaktionär kann sowohl natürliche Person als auch eine juristische Person, wie beispielsweise eine Holdinggesellschaft, sein.
Beispielsatz: Der Einzelaktionär hat das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und seine Stimme abzugeben.
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