Einzelfallentscheidung


Eine Worttrennung gefunden

Ein · zel · fall · ent · schei · dung

Das Wort Ein­zel­fall­ent­schei­dung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­zel­fall­ent­schei­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­zel­fall­ent­schei­dung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Einzelfallentscheidung bezeichnet eine Entscheidung, die auf einen spezifischen Einzelfall abzielt, anstatt auf allgemeine Regelungen oder Standardverfahren angewendet zu werden. Sie wird häufig in juristischen, administrativen oder organisatorischen Kontexten getroffen, um individuellen Umständen Rechnung zu tragen. Diese Form der Entscheidung erlaubt es, Besonderheiten und spezielle Gegebenheiten zu berücksichtigen, die bei allgemeinen Entscheidungen möglicherweise unbeachtet bleiben. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Einzelfall“ und „Entscheidung“ zusammen und verdeutlicht die Fokussierung auf individuelle Situationen.

Beispielsatz: Die Behörde traf eine Einzelfallentscheidung, um auf die besonderen Umstände des Antrags zu reagieren.

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