Einzelfallprüfung


Eine Worttrennung gefunden

Ein · zel · fall · prü · fung

Das Wort Ein­zel­fall­prü­fung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­zel­fall­prü­fung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­zel­fall­prü­fung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Einzelfallprüfung bezeichnet die detaillierte Untersuchung und Bewertung eines spezifischen Einzelfalls, meist im Kontext von rechtlichen, administrativen oder sozialen Angelegenheiten. Im Gegensatz zu allgemeinen Richtlinien wird hier individuell entschieden, basierend auf den besonderen Umständen des vorliegenden Falls. Die Durchführung einer Einzelfallprüfung erfolgt oft in Bereichen wie Asylverfahren, Sozialleistungen oder bei der Gewährung von Sondergenehmigungen. Das Wort setzt sich aus „Einzelfall“ (ein individueller Fall) und „Prüfung“ (eine sorgfältige Überprüfung) zusammen und betont somit den spezifischen und differenzierten Ansatz bei der Fallbearbeitung.

Beispielsatz: Die Einzelfallprüfung ist entscheidend, um individuelle Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen.

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