Einzelhändlerin


Eine Worttrennung gefunden

Ein · zel · händ · le · rin

Das Wort Ein­zel­händ­le­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­zel­händ­le­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­zel­händ­le­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Einzelhändlerin" bezeichnet eine weibliche Person, die im Einzelhandel tätig ist. Sie verkauft Waren direkt an Endverbraucher, z.B. in Geschäften oder Boutiquen. Der Begriff setzt sich aus "Einzelhandel" (dem Verkauf von Waren an Kunden in kleinen Mengen) und der weiblichen Endung "-in" zusammen, die anzeigt, dass es sich um eine Frau handelt. Einzelhändlerinnen spielen eine wichtige Rolle im Wirtschaftskreislauf, da sie oft beratend wirken und Kunden persönliche Einkaufserlebnisse bieten.

Beispielsatz: Die Einzelhändlerin berät ihre Kunden stets freundlich und kompetent.

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