Einzelrichterin


Eine Worttrennung gefunden

Ein · zel · rich · te · rin

Das Wort Ein­zel­rich­te­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­zel­rich­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­zel­rich­te­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Einzelrichterin ist eine allein entscheidende Richterin in einem gerichtlichen Verfahren. Sie bearbeitet Fälle eigenständig, ohne dass mehrere Richter an der Entscheidung beteiligt sind. Die Bezeichnung setzt sich aus dem Wort „Einzel“ – was auf die Einzelheit des Verfahrens hinweist – und „Richterin“ – der weiblichen Form des Richters – zusammen. Die Einzelrichterin kann in verschiedenen Instanzen und Gerichtszweigen tätig sein, darunter Straf-, Zivil- oder Verwaltungsgerichte, und hat die Verantwortung, das Recht anzuwenden und Urteile zu fällen.

Beispielsatz: Die Einzelrichterin traf eine Entscheidung, die alle Beteiligten überraschte.

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