Einzelstaaten


Eine Worttrennung gefunden

Ein · zel · staa · ten

Das Wort Ein­zel­staa­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­zel­staa­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­zel­staa­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Einzelstaaten“ ist die Pluralform von „Einzelstaat“. Einzelstaaten bezeichnet souveräne politische Einheiten, die unabhängig agieren und eigene staatliche Strukturen besitzen. Sie können Teile eines größeren politischen Gebildes sein, wie zum Beispiel Bundesländer innerhalb eines Staates oder nationalstaatliche Einheiten in einem Staatenverbund. Einzelstaaten haben ihre eigenen Gesetzgebungen, Verwaltungssysteme und Regierungsorgane. Der Begriff wird häufig im Kontext von Föderationen oder internationalen Beziehungen verwendet, um die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der jeweiligen Staaten zu betonen.

Beispielsatz: Die Einzelstaaten der Bundesrepublik Deutschland haben unterschiedliche Regelungen und Gesetze.

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