einzelstaatliche


Eine Worttrennung gefunden

ein · zel · staat · li · che

Das Wort ein­zel­staat­li­che besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ein­zel­staat­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ein­zel­staat­li­che" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "einzelstaatliche" ist ein Adjektiv und beschreibt etwas, das zu einem einzelnen Staat gehört oder von diesem ausgeht. Es handelt sich um die weibliche, singularisierte Form des Begriffs "einzelstaatlich". Der Begriff bezieht sich häufig auf politische, rechtliche oder gesellschaftliche Aspekte, die spezifisch für einen einzelnen Staat sind, im Gegensatz zu internationalen oder supranationalen Kontexten. Diese Form wird häufig in der Diskussion über Staatlichkeit, Souveränität und nationale Angelegenheiten verwendet.

Beispielsatz: Die Bundesregierung muss auf die einzelstaatlichen Interessen der Länder Rücksicht nehmen.

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