Einzelsteuer


Eine Worttrennung gefunden

Ein · zel · steu · er

Das Wort Ein­zel­steu­er besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­zel­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­zel­steu­er" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Einzelsteuer bezeichnet eine Steuer, die auf eine einzelne steuerpflichtige Person oder ein einzelnes steuerpflichtiges Objekt erhoben wird. Im Gegensatz zu Sammelsteuern, die mehrere Objekte oder Personen zusammenfassen, wird die Einzelsteuer für jede Einheit separat berechnet. Diese Steuerform kann unterschiedliche Einnahmequellen umfassen, wie beispielsweise Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Grundsteuer. Sie ist ein zentrales Element des Steuerrechts und dient der Finanzierung öffentlicher Ausgaben sowie der Umverteilung von Einkommen in einer Gesellschaft.

Beispielsatz: Die Einzelsteuer wird auf spezifische Einkünfte oder Vermögenswerte erhoben.

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