Eisenbahnbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Ei · sen · bahn · be · hör · de

Das Wort Ei­sen­bahn­be­hör­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­sen­bahn­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­sen­bahn­be­hör­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Eisenbahnbehörde ist eine Institution, die für die Regulierung und Überwachung des Schienenverkehrs zuständig ist. Ihre Aufgaben umfassen die Genehmigung von Eisenbahnunternehmen, die Sicherstellung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie die Überprüfung und Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben. Der Begriff setzt sich aus „Eisenbahn“, einem Verkehrssystem, das Schienen und Züge nutzt, und „Behörde“, einer staatlichen oder öffentlichen Institution, zusammen. In diesem Zusammenspiel wirkt die Eisenbahnbehörde als regulatorischer Rahmen, der die effiziente und sichere Nutzung der Eisenbahninfrastruktur gewährleistet.

Beispielsatz: Die Eisenbahnbehörde überwacht die Sicherheit und den Betrieb der Zugverbindungen im ganzen Land.

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