Elternvertreterin


Eine Worttrennung gefunden

El · tern · ver · tre · te · rin

Das Wort El­tern­ver­tre­te­rin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort El­tern­ver­tre­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "El­tern­ver­tre­te­rin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Elternvertreterin ist ein zusammengesetztes Wort, das sich aus den Bestandteilen „Eltern“ und „Vertreterin“ zusammensetzt. Es bezeichnet eine weibliche Person, die im Namen der Elternvertretung agiert, typischerweise in schulischen oder sozialen Kontexten. Elternvertreterinnen sind oft in Gremien wie Schulfördervereinen oder Elternbeiräten aktiv und engagieren sich dafür, die Interessen und Anliegen der Eltern gegenüber der Schule oder anderen Institutionen zu vertreten. Sie fördern den Austausch zwischen Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung und tragen zur Mitgestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit bei.

Beispielsatz: Die Elternvertreterin organisiert regelmäßig Treffen, um die Anliegen der Eltern zu besprechen.

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