Embryonenschutzgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Em · bryo · nen · schutz · ge · setz

Das Wort Em­bryo­nen­schutz­ge­setz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Em­bryo­nen­schutz­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Em­bryo­nen­schutz­ge­setz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Embryonenschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz, das den rechtlichen Schutz von Embryonen regelt. Es verbietet unter anderem die Forschung an menschlichen Embryonen und das Klonen von Menschen. Die Regelungen zielen darauf ab, die menschliche Würde und den Schutz des ungeborenen Lebens zu gewährleisten. Das Wort setzt sich aus „Embryo“, was den frühen Entwicklungszustand eines Menschen beschreibt, und „Schutzgesetz“ zusammen. Dabei handelt es sich um einen zusammengesetzten Begriff, der die zentralen Aspekte des Gesetzes verdeutlicht.

Beispielsatz: Das Embryonenschutzgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit menschlichen Embryonen in Deutschland.

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