Energiebesteuerung


Eine Worttrennung gefunden

En · er · gie · be · steue · rung

Das Wort En­er­gie­be­steue­rung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort En­er­gie­be­steue­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "En­er­gie­be­steue­rung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Energiebesteuerung bezieht sich auf die Erhebung von Steuern auf den Verbrauch von Energie. Diese Steuern können für unterschiedliche Energieträger wie Benzin, Diesel, Erdgas oder Strom gelten. Sie dienen oft der Lenkung des Energieverbrauchs, der Förderung erneuerbarer Energien und dem Schutz der Umwelt. Die Energiebesteuerung variiert je nach Land und kann in Form von festen Beträgen pro Einheit oder als prozentualer Anteil am Verkaufspreis erfolgen. Sie wird in der Regel von den Energieversorgungsunternehmen erhoben und an den Staat abgeführt.

Beispielsatz: Die Energiebesteuerung spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung nachhaltiger Energiequellen.

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