Entlastungszeugen


Eine Worttrennung gefunden

Ent · las · tungs · zeu · gen

Das Wort Ent­las­tungs­zeu­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ent­las­tungs­zeu­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ent­las­tungs­zeu­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Entlastungszeugen sind Personen, die in einem rechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahren als Zeugen auftreten, um Informationen oder Beweise vorzulegen, die die Unschuld oder das Wohlwollen des Angeklagten oder Beschuldigten unterstützen. Der Begriff setzt sich aus „Entlastung“ (Befreiung von einer Schuld oder Belastung) und „Zeugen“ (Personen, die Auskunft über Wahrnehmungen geben) zusammen. In der Regel werden Entlastungszeugen in Gerichtsverfahren oder Ermittlungssituationen einberufen, um zur Klärung des Sachverhalts beizutragen und die Position des Angeklagten zu stärken.

Beispielsatz: Die Entlastungszeugen bestätigten die Glaubwürdigkeit des Angeklagten vor Gericht.

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