Entscheidungsgewalt


Eine Worttrennung gefunden

Ent · schei · dungs · ge · walt

Das Wort Ent­schei­dungs­ge­walt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ent­schei­dungs­ge­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ent­schei­dungs­ge­walt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Entscheidungsgewalt bezeichnet die Fähigkeit und das Recht, über einen bestimmten Bereich oder eine bestimmte Situation selbständig zu entscheiden. In der Regel liegt die Entscheidungsgewalt bei einer Person oder einer Organisation und umfasst das Recht, Maßnahmen zu treffen, Anweisungen zu geben und über personelle, finanzielle oder strategische Belange zu bestimmen. Die Entscheidungsgewalt kann auf verschiedene Weisen erlangt werden, beispielsweise durch demokratische Wahlen, berufliche Positionen oder Verträge. Sie ist oft mit Verantwortung verbunden und kann große Auswirkungen auf das Geschehen haben.

Beispielsatz: Die Entscheidungsgewalt liegt bei der Geschäftsführung, die über wichtige Unternehmensstrategien entscheidet.

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