Entscheidungsmacht


Eine Worttrennung gefunden

Ent · schei · dungs · macht

Das Wort Ent­schei­dungs­macht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ent­schei­dungs­macht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ent­schei­dungs­macht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Entscheidungsmacht bezeichnet die Autorität und Befugnis, Entscheidungen zu treffen und diese durchzusetzen. Es handelt sich um eine Substantivkomposition, bestehend aus "Entscheidung" (die Handlung des Entscheidens) und "Macht" (die Fähigkeit, Einfluss auszuüben und bestimmte Handlungen durchzusetzen). Entscheidungsmacht kann auf verschiedenen Ebenen auftreten, wie beispielsweise in politischen, wirtschaftlichen oder persönlichen Kontexten. Sie kann von Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen ausgeübt werden und spielt eine zentrale Rolle bei der Steuerung von Prozessen und der Herbeiführung von Veränderungen.

Beispielsatz: Die Entscheidungsmacht liegt bei den Führungskräften, die strategische Richtungen vorgeben müssen.

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