Entscheidungsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ent · schei · dungs · recht

Das Wort Ent­schei­dungs­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ent­schei­dungs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ent­schei­dungs­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Entscheidungsrecht bezeichnet das Recht oder die Befugnis einer Person oder Institution, Entscheidungen zu treffen. Es setzt sich aus zwei Elementen zusammen: "Entscheidung", was den Prozess der Wahl zwischen Optionen darstellt, und "Recht", was die normative Erlaubnis oder Autorität beschreibt. Entscheidungsrechte können in verschiedenen Kontexten auftreten, beispielsweise in der Politik, im Recht, in Organisationen oder in Verträgen. Oft ist das Entscheidungsrecht an bestimmte Bedingungen oder Prozeduren gebunden, die dessen Ausübung regeln. Es spielt eine zentrale Rolle im demokratischen und rechtlichen System, da es die Möglichkeit zur Mitbestimmung und zur Durchsetzung von Forderungen sichert.

Beispielsatz: Das Entscheidungsrecht der Bürger ist ein fundamentales Prinzip der Demokratie.

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