Erbadministrator


Eine Worttrennung gefunden

Erb · ad · mi · nis · tra · tor

Das Wort Erb­ad­mi­nis­tra­tor besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­ad­mi­nis­tra­tor trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­ad­mi­nis­tra­tor" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbadministrator ist ein zusammengesetztes Wort aus „Erb“ und „Administrator“. Es bezeichnet eine Person, die für die Verwaltung und Regelung von Nachlässen, also Erbschaften, zuständig ist. Der Erbadministrator hat die Aufgabe, die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten eines verstorbenen Erblassers zu klären, die Vermögenswerte zu sichern und die Verteilung der Erbschaft unter den Erben zu organisieren. Diese Rolle kannt auch die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und die Kommunikation mit verschiedenen beteiligten Parteien, etwa Erben und Gläubigern, umfassen.

Beispielsatz: Der Erbadministrator verwaltet die Vermögenswerte des Nachlasses sorgfältig und gerecht.

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