Erbangelegenheit


Eine Worttrennung gefunden

Erb · an · ge · le · gen · heit

Das Wort Erb­an­ge­le­gen­heit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­an­ge­le­gen­heit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­an­ge­le­gen­heit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbangelegenheit bezieht sich auf Angelegenheiten, die mit dem Erbe einer Person zusammenhängen. Dies umfasst die Verteilung von Vermögen, Eigentum und Verpflichtungen nach dem Tod einer Person. Erbangelegenheiten können rechtliche und familiäre Aspekte beinhalten und erfordern in der Regel einen Nachlassverwalter oder -anwalt. Die Grundform des Wortes ist "Erbangelegenheit", daher bedarf es keiner weiteren Erklärung.

Beispielsatz: Die Erbangelegenheit wurde in einer gemeinsamen Sitzung der Familienangehörigen besprochen.

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