Erbengemeinschaft


Eine Worttrennung gefunden

Er · ben · ge · mein · schaft

Das Wort Er­ben­ge­mein­schaft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­ben­ge­mein­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­ben­ge­mein­schaft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Erbengemeinschaft bezeichnet die Gesamtheit der Erben, die nach dem Tod einer Person in gemeinschaftlichem Besitz des Nachlasses stehen. Sie entsteht, wenn eine Person verstirbt und kein Testament hinterlässt oder die gesetzlichen Erben nicht eindeutig bestimmt sind. In dieser Gemeinschaft müssen die Erben gemeinsam über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses entscheiden. Die Entscheidungen erfordern häufig Einstimmigkeit oder Mehrheitsbeschlüsse, was zu Konflikten führen kann. Der Begriff setzt sich aus "Erben" und "Gemeinschaft" zusammen und beschreibt somit eine kollektive Gruppe von Erben, die zusammen agieren müssen.

Beispielsatz: Die Erbengemeinschaft muss sich zunächst auf die Verteilung des Nachlasses einigen.

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