erbfähig


Eine Worttrennung gefunden

erb ·· hig

Das Wort erb­fä­hig besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort erb­fä­hig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "erb­fä­hig" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Erbfähig“ ist ein Adjektiv, das die Fähigkeit beschreibt, Erbe zu sein oder erben zu können. Es bezieht sich auf Personen oder Objekte, die durch gesetzliche oder testamentarische Regelungen als berechtigt gelten, das Vermögen oder die Rechte einer verstorbenen Person zu erhalten. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere im Erbrecht, um festzustellen, wer Anspruch auf das Erbe hat. Das Wort setzt sich aus dem Substantiv „Erbe“ und der Endung „-fähig“ zusammen, die anzeigt, dass jemand oder etwas in der Lage ist, die Eigenschaften oder Qualifikationen für das Erben zu besitzen.

Beispielsatz: Die Eigenschaften des Erbes sind oft darauf angewiesen, dass die Nachkommen erbfähig sind.

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