Erbfolge


Eine Worttrennung gefunden

Erb · fol · ge

Das Wort Erb­fol­ge besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­fol­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­fol­ge" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Erbfolge ist die bestimmte Anordnung der Rechtsnachfolge im Falle des Todes einer Person. Sie regelt, wer das Vermögen und die Rechte des Verstorbenen erbt. Die Erbfolge kann entweder gesetzlich (gesetzliche Erbfolge) oder durch letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) geregelt sein. Grundsätzlich sind die nächsten Angehörigen erbberechtigt, abhängig von ihrer Verwandtschaftsbeziehung zum Verstorbenen. Bei fehlenden Erben erbt der Staat (gesetzliche Erbfolge nach Ordnungen). Die Erbfolge kann jedoch auch durch erbrechtliche Vereinbarungen oder die Anfechtung von Testamenten beeinflusst werden.

Beispielsatz: Die Erbfolge regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erbt.

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