erbfähiger


Eine Worttrennung gefunden

erb ·· hi · ger

Das Wort erb­fä­hi­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort erb­fä­hi­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "erb­fä­hi­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Erbfähiger“ ist ein Adjektiv, das sich auf die Fähigkeit bezieht, als Erbe in Betracht gezogen zu werden. Es beschreibt eine Person oder ein Wesen, das die gesetzlichen oder testamentarischen Anforderungen erfüllt, um Vermögen oder Rechte nach dem Tod einer Person zu erhalten. Der Begriff stammt vom Substantiv „Erbe“ ab und wird durch das Suffix „-fähig“ ergänzt, was die Eignung oder Fähigkeit kennzeichnet. Diese Form betont die potenzielle Berechtigung, erblasserischer Ansprüche zu übernehmen.

Beispielsatz: Der Erbfähiger kann das Vermögen des Verstorbenen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen antreten.

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