Erbin


Eine Worttrennung gefunden

Er · bin

Das Wort Er­bin besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­bin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­bin" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Erbin“ ist die feminisierte Form von „Erbe“ und bezeichnet eine weibliche Person, die das Vermögen, die Rechte oder Verpflichtungen einer verstorbenen Person erhält. Die Erbin tritt in die rechtlichen Positionen und Eigentumsverhältnisse des Erblassers ein, basierend auf einem Testament oder den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Der Begriff ist eng mit dem Erbrecht verbunden und spielt eine wichtige Rolle in Fragen der Nachlassregelung und Vermögensübertragung. Erbinnen können in verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten agieren, sei es in Familien, bei Unternehmen oder in anderen Institutionen.

Beispielsatz: Die junge Frau wurde zur Erbin eines großen Vermögens.

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