Erbleihen


Eine Worttrennung gefunden

Erb · lei · hen

Das Wort Erb­lei­hen besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­lei­hen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­lei­hen" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbleihen ist das Verb in der Infinitivform. Es leitet sich von den Wörtern "erb-" und "leihen" ab. Das Wort bedeutet, dass jemandem etwas verliehen oder geliehen wird, das dann nach dem Tod des Eigentümers an den Erben übergeht. Es bezieht sich auf das Überlassen von Besitz oder Eigentum an die nächste Generation, gemäß den Regeln des Erbrechts. Das Wort bezieht sich also auf das Vererben von etwas, das dann von den Erben übernommen wird.

Beispielsatz: Die alte Geheimpension wurde von der Familie Erbleihen über viele Generationen hinweg bewahrt.

Vorheriger Eintrag: Erbleiden
Nächster Eintrag: Erbleute

 

Zufällige Wörter: Chartervertrages Dynamo Ertüchtigens Parteichefs verdrückendem