Erbschaftssteuer


Eine Worttrennung gefunden

Erb · schafts · steu · er

Das Wort Erb­schafts­steu­er besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­schafts­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­schafts­steu­er" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Erben einer Erbschaft oder einer Schenkung anfällt. Sie wird auf den Wert des ererbten oder geschenkten Vermögens erhoben und richtet sich nach einem bestimmten Steuersatz, der je nach Höhe des Vermögens unterschiedlich sein kann. Die Erbschaftssteuer dient dem Staat als Einnahmequelle und soll eine gerechte Verteilung des Vermögens gewährleisten. Durch die Erhebung dieser Steuer werden Vermögensübertragungen besteuert und möglicherweise auch das vorhandene Vermögen neu verteilt.

Beispielsatz: Die Erbschaftssteuer wird auf das Vermögen erhoben, das nach dem Tod einer Person an die Erben übertragen wird.

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