Erbsohn


Eine Worttrennung gefunden

Erb · sohn

Das Wort Erb­sohn besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­sohn trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­sohn" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Erbsohn" setzt sich aus den Wörtern "Erbe" und "Sohn" zusammen. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv in der Grundform, das einen männlichen Nachkommen bezeichnet, der das Erbe eines Elternteils, meist des Vaters, antritt oder in Anspruch nimmt. Der Erbsohn ist also der legitime Erbe, der in rechtlicher und zukunftsorientierter Hinsicht das Vermögen oder die Rechte, die ihm zustehen, übernimmt. In vielen Kulturen spielt der Erbsohn eine wichtige Rolle in der Weitergabe von Familienbesitz und Traditionen.

Beispielsatz: Der Erbsohn erhielt das alte Familienanwesen nach dem Tod seines Vaters.

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