Erbteile


Eine Worttrennung gefunden

Erb · tei · le

Das Wort Erb­tei­le besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­tei­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­tei­le" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Erbteile“ ist die Pluralform des Substantivs „Erbteil“. Ein Erbteil bezeichnet den Anteil eines Erben an einem Erbe, also dem Gesamtvermögen einer verstorbenen Person. Die Erbteile werden gemäß den gesetzlichen Erbregelungen oder durch ein Testament aufgeteilt und bestimmen, wie viel jeder Erbe aus dem Nachlass erhält. Die Aufteilung kann sowohl in Geldwert als auch in spezifischen Vermögenswerten erfolgen, wie Immobilien oder anderen Besitztümern. Erbteile können auch in verschiedenen Konstellationen wie gemeinschaftliches Eigentum oder individuelle Zuweisungen auftreten.

Beispielsatz: Die Erbteile wurden gerecht unter den Geschwistern aufgeteilt.

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