Erbträger


Eine Worttrennung gefunden

Erb · trä · ger

Das Wort Erb­trä­ger besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­trä­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­trä­ger" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Erbträger“ bezeichnet eine Person, die das Recht hat, einen Nachlass oder Vermögenswerte aufgrund von Erbschaft zu erhalten. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Erbe“ und „tragen“ zusammen und beschreibt jemanden, der die Verantwortung oder die Rechte an dem Erbgut trägt. Der Erbträger kann beispielsweise ein Familienmitglied, wie ein Kind oder ein Ehepartner, sein, das im Testament oder aufgrund gesetzlicher Regelungen als Erbe bestimmt wurde. Der Begriff spielt eine zentrale Rolle im Erbrecht und bezieht sich auf die Weitergabe von Besitztümern und Vermögen nach dem Tod eines Erblassers.

Beispielsatz: Der Erbträger übernahm die Verantwortung für das Familienunternehmen.

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