Erfolgshonorar


Eine Worttrennung gefunden

Er · folgs · ho · no · rar

Das Wort Er­folgs­ho­no­rar besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­folgs­ho­no­rar trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­folgs­ho­no­rar" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erfolgshonorar ist ein Begriff, der sich aus den Worten „Erfolg“ und „Honorar“ zusammensetzt. Es bezeichnet eine Vergütung, die einem Dienstleister, wie beispielsweise einem Anwalt oder Berater, nur bei Erreichung eines bestimmten Erfolgs, etwa dem Gewinnen eines Gerichtsverfahrens oder dem Abschluss eines Vertrages, zusteht. Diese Zahlungsform fördert eine motivierte Arbeitsweise, da die Honorierung an das erzielte Ergebnis gekoppelt ist. Das Erfolgshonorar kann sowohl in der Höhe variieren, als auch vertraglich im Voraus festgelegt werden.

Beispielsatz: Das Erfolgshonorar wird erst fällig, wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen ist.

Vorheriger Eintrag: erfolgsgewohnten
Nächster Eintrag: Erfolgshunger

 

Zufällige Wörter: Anteilswert damit gehegten weggestorbenem Ziegenmarkt