Erkenntnisprivileg


Eine Worttrennung gefunden

Er · kennt · nis · pri · vi · leg

Das Wort Er­kennt­nis­pri­vi­leg besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­kennt­nis­pri­vi­leg trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­kennt­nis­pri­vi­leg" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Erkenntnisprivileg“ setzt sich aus den Bestandteilen „Erkenntnis“ und „Privileg“ zusammen. Es bezeichnet das Recht oder die Vorrechte, bestimmte Informationen oder Erkenntnisse zu besitzen, zu nutzen oder über sie zu verfügen, die anderen möglicherweise nicht zugänglich sind. Im rechtlichen Kontext kann es insbesondere auf die besonderen Rechte von bestimmten Institutionen oder Personen hinweisen, die durch ihre Stellung oder Funktion über tiefere Einsichten oder Informationen verfügen. Das Wort vermittelt also eine Vorstellung von exklusive Zugänglichkeit zu Wissen oder Informationen, oft in einem spezialisierten Rahmen.

Beispielsatz: Das Erkenntnisprivileg ermöglicht es bestimmten Institutionen, Informationen zu sammeln und zu nutzen, ohne öffentlich gemacht zu werden.

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