erläuterungsbedürftige


Eine Worttrennung gefunden

er · läu · te · rungs · be · dürf · ti · ge

Das Wort er­läu­te­rungs­be­dürf­ti­ge besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort er­läu­te­rungs­be­dürf­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "er­läu­te­rungs­be­dürf­ti­ge" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Erläuterungsbedürftige" ist ein Adjektiv, abgeleitet von "erläutern" und beschreibt einen Sachverhalt, der einer Erklärung bedarf oder dessen Verständnis zusätzliche Erläuterungen erfordert. Es deutet darauf hin, dass ein Thema oder eine Situation nicht auf Anhieb klar ist und daher weiterer Klärung, detaillierter Informationen oder Interpretationen bedarf. Der Begriff wird oft in akademischen, fachlichen oder juristischen Kontexten verwendet, in denen bestimmte Aspekte oder Details nicht selbsterklärend sind und einer tiefergehenden Auseinandersetzung bedürfen.

Beispielsatz: Der komplexe Sachverhalt war äußerst erläuterungsbedürftig und erforderte eine detaillierte Erklärung.

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