Ermächtigungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Er · mäch · ti · gungs · ge · setz

Das Wort Er­mäch­ti­gungs­ge­setz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­mäch­ti­gungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­mäch­ti­gungs­ge­setz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Ermächtigungsgesetz ist ein Gesetz, das einer Regierung oder Behörde weitreichende Befugnisse verleiht, um ohne Zustimmung des Parlaments zu handeln. Es wird häufig im Kontext von Krisensituationen oder außergewöhnlichen Umständen erlassen. Der Begriff setzt sich aus „Ermächtigung“ (Befugnis oder Vollmacht) und „Gesetz“ (eine normsetzende Regelung) zusammen. Historisch spielte das Ermächtigungsgesetz in Deutschland eine zentrale Rolle in der Zeit des Nationalsozialismus, als es der Regierung ermöglichte, Gesetze ohne parlamentarische Zustimmung zu erlassen, wodurch demokratische Einrichtungen erheblich geschwächt wurden.

Beispielsatz: Das Ermächtigungsgesetz von 1933 ermöglichte der Regierung, ohne parlamentarische Zustimmung zu regieren.

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