Ersatzfreiheitsstrafe


Eine Worttrennung gefunden

Er · satz · frei · heits · stra · fe

Das Wort Er­satz­frei­heits­stra­fe besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­satz­frei­heits­stra­fe trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­satz­frei­heits­stra­fe" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Ersatzfreiheitsstrafe ist eine Form der Freiheitsstrafe, die dem Täter auferlegt wird, wenn er seine Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will. Bei der Ersatzfreiheitsstrafe wird die Geldstrafe inhaftiert abgegolten. Dabei wird dem Täter eine bestimmte Anzahl von Tagen im Gefängnis zugeordnet, die der Höhe der Geldstrafe entspricht. Die Ersatzfreiheitsstrafe dient als Alternative zur Geldstrafe und wird in der Regel nur verhängt, wenn der Täter finanziell nicht in der Lage ist, die Geldstrafe zu begleichen.

Beispielsatz: Die Richterin verhängte eine Ersatzfreiheitsstrafe, da der Angeklagte die Geldstrafe nicht bezahlen konnte.

Vorheriger Eintrag: Ersatzflamme
Nächster Eintrag: Ersatzgelände

 

Zufällige Wörter: abzurufendes folgenschwerem Puzzlespiel systemnahe Theodor