ersatzpflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

er · satz · pflich · ti · gen

Das Wort er­satz­pflich­ti­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort er­satz­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "er­satz­pflich­ti­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Ersatzpflichtigen" ist die Pluralform des Begriffs "Ersatzpflichtiger". Dieser bezieht sich auf Personen oder Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, einen Schaden zu ersetzen, den sie verursacht haben. Diese Pflicht kann sich aus vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlichen Bestimmungen oder deliktischen Haftungsansprüchen ergeben. Die Ersatzpflichtigen müssen in der Regel für finanzielle oder materielle Schäden aufkommen, die anderen durch ihr Verhalten entstanden sind. Der Begriff kommt häufig im rechtlichen Kontext vor, insbesondere im Schadensersatzrecht.

Beispielsatz: Die Versicherung übernahm die Kosten der Reparatur, da sie für die Ersatzpflichtigen verantwortlich war.

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