Erstwohnsitz


Eine Worttrennung gefunden

Erst · wohn · sitz

Das Wort Erst­wohn­sitz besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erst­wohn­sitz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erst­wohn­sitz" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Erstwohnsitz“ bezeichnet den Hauptwohnsitz einer Person, an dem sie sich überwiegend aufhält und wo sie ihren Lebensmittelpunkt hat. Der Begriff setzt sich aus „Erst“ und „Wohnsitz“ zusammen. „Erst“ ist hier ein Adjektiv, das einen Rang oder eine Priorität ausdrückt, und „Wohnsitz“ ist ein Substantiv, das den rechtlichen oder tatsächlichen Aufenthaltsort beschreibt. Der Erstwohnsitz ist oft entscheidend für die Steuerpflicht, Wahlen und amtliche Belange. In vielen Ländern müssen Bürger ihren Erstwohnsitz bei den zuständigen Behörden anmelden.

Beispielsatz: Der Erstwohnsitz ist der Hauptwohnsitz einer Person, an dem sie ihre wichtigsten Lebensbeziehungen hat.

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